Gebietsbeschreibung:
Das
Gebiet liegt ca. 25 km westlich der Stadt Cloppenburg und zählt
naturräumlich zum Hümmling (Sögeler Geest). In diesem
Abschnitt bilden Mittelradde und Marka die Verwaltungsgrenze zwischen
den Landkreisen Cloppenburg und Emsland. Über mehrere Kilometer
erstreckt sich die schmale Niederung der beiden Bäche, die noch
überwiegend von intensiver Grünlandnutzung geprägt wird.
Vielfach durchziehen tiefe Gräben die Landschaft. Einzelne Fichtenforste
und Gehölzreihen zergliedern die Niederungen.
Die Bäche Mittelradde und Marka entspringen beide einem ehemaligen
Hochmoorkomplex, der Bockholter Dose, die als Wasserscheide fungiert.
Von hier aus fließt die Marka in nordöstliche Richtung der
Sagter Ems, die Mittelradde in südwestliche Richtung der Hase zu.
Erste Schutzbemühungen erfolgten im Jahr 1983, als eine Naturschutzgebietsausweisung
auf 130 ha der Bockholter Dose erfolgte. Weitere Flächenankäufe
angrenzend des Schutzgebietes sollten dem Schutz von Bekassine, Großen
Brachvogel und Uferschnepfe dienen.
Erst 2007 erfolgte die Meldung des Gebietes zum EU-Vogelschutzgebiet
(V66 Niederung der Süd- und Mittelradde und der Marka). Zusammen
mit der Südradde-Niederung umfasst die gemeldete Fläche ca.
4.380 ha. Als wertbestimmende Vogelarten werden Wiesenweihe, Kiebitz,
Uferschnepfe und Großer Brachvogel angegeben. Besonders für
den Großen Brachvogel sind die Niederungen von Bedeutung, der
hier eines der größten Vorkommen in Niedersachsen aufweist.
Inzwischen erfolgte auf emsländischer Seite 2008 der Erlass einer
Landschaftsschutz-gebietsverordnung für das Areal der Mittelradde.
Die Größe des Schutzgebietes beträgt ca. 1.777 ha.
Neben den Schutzgebietsausweisungen von behördlicher Seite konnte
2006 zudem ein Gelegeschutzprogramm in Kooperation mit Landwirtschaft,
amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützern etabliert werden. Wissenschaftlich
begleitet wird in Teilen der Raddeniederung sowie an der Marka ein direkter
Gelegeschutz praktiziert. Die Landwirte erhalten eine Prämie, wenn
sie bei der Bearbeitung der Flächen markierte Gelege der Wiesenvögel
schonen. Die Schutzmaßnahmen dienen dazu, die negativen Einflüsse
der intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitung zu verringern, um damit
zum Erhalt der Wiesenvogelbestände beizutragen.
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