Arbeitskreis Feuchtwiesenschutz Westniedersachsen e.V.

 
46 Mittelradde-/Markaniederung

Größe: 3.836 ha Landkreise: CLP, EL

Gebietsbeschreibung:

Das Gebiet liegt ca. 25 km westlich der Stadt Cloppenburg und zählt naturräumlich zum Hümmling (Sögeler Geest). In diesem Abschnitt bilden Mittelradde und Marka die Verwaltungsgrenze zwischen den Landkreisen Cloppenburg und Emsland. Über mehrere Kilometer erstreckt sich die schmale Niederung der beiden Bäche, die noch überwiegend von intensiver Grünlandnutzung geprägt wird. Vielfach durchziehen tiefe Gräben die Landschaft. Einzelne Fichtenforste und Gehölzreihen zergliedern die Niederungen.
Die Bäche Mittelradde und Marka entspringen beide einem ehemaligen Hochmoorkomplex, der Bockholter Dose, die als Wasserscheide fungiert. Von hier aus fließt die Marka in nordöstliche Richtung der Sagter Ems, die Mittelradde in südwestliche Richtung der Hase zu.
Erste Schutzbemühungen erfolgten im Jahr 1983, als eine Naturschutzgebietsausweisung auf 130 ha der Bockholter Dose erfolgte. Weitere Flächenankäufe angrenzend des Schutzgebietes sollten dem Schutz von Bekassine, Großen Brachvogel und Uferschnepfe dienen.
Erst 2007 erfolgte die Meldung des Gebietes zum EU-Vogelschutzgebiet (V66 Niederung der Süd- und Mittelradde und der Marka). Zusammen mit der Südradde-Niederung umfasst die gemeldete Fläche ca. 4.380 ha. Als wertbestimmende Vogelarten werden Wiesenweihe, Kiebitz, Uferschnepfe und Großer Brachvogel angegeben. Besonders für den Großen Brachvogel sind die Niederungen von Bedeutung, der hier eines der größten Vorkommen in Niedersachsen aufweist.
Inzwischen erfolgte auf emsländischer Seite 2008 der Erlass einer Landschaftsschutz-gebietsverordnung für das Areal der Mittelradde. Die Größe des Schutzgebietes beträgt ca. 1.777 ha.
Neben den Schutzgebietsausweisungen von behördlicher Seite konnte 2006 zudem ein Gelegeschutzprogramm in Kooperation mit Landwirtschaft, amtlichen und ehrenamtlichen Naturschützern etabliert werden. Wissenschaftlich begleitet wird in Teilen der Raddeniederung sowie an der Marka ein direkter Gelegeschutz praktiziert. Die Landwirte erhalten eine Prämie, wenn sie bei der Bearbeitung der Flächen markierte Gelege der Wiesenvögel schonen. Die Schutzmaßnahmen dienen dazu, die negativen Einflüsse der intensiven landwirtschaftlichen Bearbeitung zu verringern, um damit zum Erhalt der Wiesenvogelbestände beizutragen.