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Braunkehlchen
(Saxicola rubetra)
Charakteristik: |
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Das Braunkehlchen ist ein kurzschwänziger und kompakter Vogel
(Größe: 12-14cm). Die Männchen haben in ihrem
Brutkleid eine schwarzbraune Oberseite mit breiten hellen Federsäumen.
Die Kopfseiten sind mit beigeweißen Streifen eingerahmt,
Kehle und Brust zeigen sich in rostgelb bzw. in orangebeige. Die
Weibchen sind schlichter gefärbt mit einem beigeweißen
Überaugenstreif und
hellbraunen Kopfseiten. Die Rufe sind weich, gimpelähnlich
„djü“ und oft in Verbindung mit einem harten
Warnruf „zk-zk“. Der Gesang, gelegentlich auch nachts
zu hören, besteht aus lauten Kurzstrophen, mit rauen und
knirschenden, aber auch klaren und tiefen Tönen.
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Schutzstatus: |
EU-Vogelschutzrichtlinie
Art. 4, Abs. 2: geschützte Zugvogelart
Bundesnaturschutzgesetz § 10, Abs. 2 Nr. 11: besonders geschützte
Art |
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Gefährdungsgrad: |
Rote
Liste Deutschland (2007): Gefährdet (3)
Rote Liste Niedersachsen (2007): Stark gefährdet (2) |
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Verbreitung
in Niedersachsen: |
- Brutgebiete
in allen naturräumlichen Regionen Niedersachsens mit Ausnahme des
Harzes
- Hohe
Verbreitungsdichten in Gebieten mit überwiegender Grünlandnutzung
- Im
Bergland mit Börden nur vereinzelte Vorkommen
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Lebensraum: |
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Lebensweise: |
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Brut:
Auf dem Boden gut getarntes Nest unter Grasbüscheln
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Legebeginn:
Frühestens Ende April/Anfang Mai
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Gelege:
5-7 Eier, 1 Jahresbrut, Ersatzbruten bei Totalverlust
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Bebrütungszeit:
11-15 Tage
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Nestlingszeit:
11-15 Tage
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- Nahrung:
Vorwiegend Insekten, wie Käfer, Hautflügler, Heuschrecken
und Zweiflügler
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Gefährdung: |
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Zerstörung
der Lebensräume durch Grünlandumbruch, Entwässerung
und Aufforstung
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Intensive
Grünlandbewirtschaftung (Düngung und Herbizideinsatz)
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Gelegeverluste
durch die intensive landwirtschaftliche Bearbeitung (frühe und
häufigere Mahd)
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Nahrungsmangel
durch Einsatz von Bioziden in der Landwirtschaft
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Ausräumen
der Landschaft
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Intensive
Pflege von Böschungen und Dämmen
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Brutverluste
durch erhöhte Prädation (z.B. Fuchs), verursacht durch den
Menschen
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Verluste
von Lebensräumen in den Überwinterungsgebieten
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Schutzmaßnahmen: |
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Erhalt
und Wiederherstellung von extensiv genutzten Grünland- gebieten
-
Verringerung der Pflege von Böschungen, Dämmen, Hecken u.
ä.
Aufpflanzungen in ehemals strukturreichen Gebieten
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Vernetzung
von Feuchtgrünlandgebieten durch neu geschaffene Gebiete
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Erhaltung
von Heiden, Mooren und Auengebieten
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Extensivere Bewirtschaftung der Flächen
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©
AKFW e.V. 6/2010 |